Beratungsfelder

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Unsere Leistungen – so Vielgestalt wie unsere Mandantschaft

Unser Leistungsspektrum geht über das vorschriftsmäßige Erstellen von Steuererklärungen weit hinaus. Mit unserem weitsichtigen Handeln tragen wir maßgeblich nicht nur zu Ihrer steuerlichen Entlastung – sei es als Privatperson oder Unternehmer – bei, indem wir individuelle und effektive Wege finden und mit Ihnen beschreiten.

Steuerberatung „classic“

Als starker Partner begleiten wir Unternehmen und Privatpersonen in den klassischen Themen der Steuerberatung wie

Finanz- und Lohnbuchführung
Monats-, Zwischen- und Jahresabschlüsse
Steuererklärungen
Korrespondenz mit der Finanzverwaltung
Rechtsbehelfsverfahren
Begleitung von Betriebsprüfungen
Betriebswirtschaftliche Beratung

Unternehmensgründung, -führung & -umstrukturierung

Neben der steuerlichen Erfassung beraten wir Sie gerne bei der Gründung Ihres Unternehmens. Sollten Sie als (potenzieller) Existenz- und/oder Unternehmensgründer diesbezüglich Fragen nicht nur rein steuerlicher Art haben, nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit uns auf, um die Weichen richtig zu stellen.

Auch nach der Unternehmensgründung lassen wir Sie nicht allein. Wir beraten und unterstützen Selbstständige und Unternehmen – unter anderem

beim Ändern der Rechtsform Ihrer Unternehmung,
bei der Gründung und Auflösungen von Tochterunternehmen und Niederlassungen,
beim Aufbau stiller Reserven (für künftige Innovationen und eventuelle Krisenzeiten),
beim Planen und Gestalten der vorweggenommen Erbfolge und des Generationenwechsels,
beim potenziellen Unternehmensverkauf.

Bei all diesen Fragen erarbeiten wir mit Ihnen Lösungen, die nicht nur Ihren persönlichen bzw. privaten Interessen entsprechen, sondern auch für Sie und/oder Ihre Unternehmungen wirtschaftlich und steuerlich günstig sind.

Erbfolge und Nachfolge

Das Regeln ihres Nachlasses fällt fast allen Personen – unabhängig von ihrem Einkommen und Vermögen – schwer, auch weil hierbei viele steuerliche Aspekte zu berücksichtigen sind. Entsprechend häufig werden wir als Steuerberatung von ihnen in diesem Prozess als Ratgeber und Unterstützer engagagiert.

Besonders oft ist ist dies bei Unternehmern der Fall, da bei ihnen das Thema Erbfolge meist mit der Frage der Unternehmensnachfolge verknüpft ist. Hierauf die passende Antwort zu finden, ist für viele Unternehmer, wenn nicht die schwierigste, so doch eine der emotional herausforderndsten Aufgaben, die sich ihnen im Verlauf ihres Berufsleben stellt – vor allem, weil es hierbei meist auch die Interessen der unterschiedlichsten „Stakeholder“, mit denen sich der Unternehmer mehr oder weniger stark emotional verbunden fühlt, zu berücksichtigen sind. Entsprechend groß ist das Konfliktpotential. Deshalb schieben nicht wenige Unternehmer diese Aufgabe so lange auf die lange Bank, bis sich die wirtschaftlich und steuerlich beste Lösung – für alle Beteiligten – nur noch schwer realisieren lässt.

Wir begleiten und unterstützen Unternehmer (und ihre Familien) in dem Prozess, die Erb- und Nachfolge so zu gestalten, dass die Lösung ihren Wünschen entspricht und sie deshalb das Ruder (nach einer gewissen Vorbereitung- und Einarbeitungszeit) gelassen an ihren Nachfolger übergeben können – unter zwar unabhängig davon, ob es sich hierbei um

ein Familienmitglied,
ein Mitglied der Belegschaft (Management-Buy-out) oder
einen neuen Eigentümer (Unternehmensverkauf) handelt.

Dabei lautet unsere Ausgangsfrage stets „Was könnte unter den gegebenen Rahmenbedingungen die wirtschaftlich und steuerlich beste Lösung für das Lebenswerk des Unternehmers sein?“, denn: Nicht nur die Unternehmer-Persönlichkeiten, sondern auch ihre Unternehmen sind verschieden. Deshalb gibt es die Patent-Lösung nicht.

Digitale Buchhaltung und Steuererklärung

Profitieren Sie von den Möglichkeiten der Digitalisierung. Mittels DATEV Unternehmen – Online sammeln wir Ihre digitalen Belege, Eingangs- und Ausgangsrechnungen sowie Bank- und Kassendaten. So schaffen wir einen digitalen Ablageort für Ihre Buchhaltungsdaten und können via DATEV-Cloud optimal und in Echtzeit zusammenarbeiten.

Durch digitale Belege reduzieren wir zum einen Ihren Verwaltungsaufwand und zum anderen müssen Sie Ihre Papierbelege nicht mehr vor sortiert außer Haus geben. Sie übermitteln diese an uns einfach per Mausklick. Gemeinsam steigern wir die Effizienz Ihrer Buchhaltung und bringen diese in eine papierlose Form.

Landwirtschaftliche Buchstelle

Bei dem Begriff „Landwirtschaftliche Buchstelle“ handelt es sich um eine gesetzlich geschützte Bezeichnung, die nur an Personen verliehen wird, die für die Steuerberatung der Land- und Forstwirtschaft eine besondere Sachkunde nachgewiesen haben. Der Sachkundenachweis erfordert Spezialkenntnisse auf dem Gebiet der Besteuerung der Land- und Forstwirtschaft, im Agrarrecht, des Agrarkreditwesens und der landwirtschaftlichen Betriebswirtschaft. Um unsere Mandanten mit Einkünften aus Land- und Fortwirtschaft optimal zu betreuen, haben wir diesen Sachkundenachweis erbracht.