Beratungsfelder

Unsere Leistungen – so Vielgestalt wie unsere Mandantschaft

Unser Leistungsspektrum geht über das vorschriftsmäßige Erstellen von Steuererklärungen weit hinaus. Mit unserem weitsichtigen Handeln tragen wir maßgeblich nicht nur zu Ihrer steuerlichen Entlastung – sei es als Privatperson oder Unternehmer – bei, indem wir individuelle und effektive Wege finden und mit Ihnen beschreiten.

Steuerberatung „classic“

Als starker Partner begleiten wir Unternehmen und Privatpersonen in den klassischen Themen der Steuerberatung wie

  • Finanzbuchhaltung, Lohnbuchführung
  • Monats-, Zwischen- und Jahresabschlüsse
  • Steuererklärungen
  • Korrespondenz mit der Finanzverwaltung
  • Rechtsbehelfsverfahren
  • Begleitung von Betriebsprüfungen
  • Betriebswirtschaftliche Beratung

Nähere Infos über die Leistungen, die wir „alltäglich“ für Sie erbringen, finden Sie hier.

Unternehmensgründung, -führung & -umstrukturierung

Neben der steuerlichen Erfassung beraten wir Sie gerne bei der Gründung Ihres Unternehmens. Auch nach der Unternehmensgründung lassen wir Sie nicht allein. Wir beraten und unterstützen Selbstständige und Unternehmen – unter anderem

  • beim Ändern der Rechtsform Ihrer Unternehmung,
  • beim Gründen und Auflösen von Tochterunternehmen und Niederlassungen,
  • beim Planen und Gestalten des Generationenwechsels,
  • beim potenziellen Unternehmensverkauf.

    Dabei erarbeiten wir mit Ihnen stets Lösungen, die nicht nur Ihren persönlichen bzw. privaten Interessen entsprechen, sondern auch für Sie und Ihre Unternehmungen wirtschaftlich und steuerlich günstig sind.

    Nähere Infos über die Leistungen, die unsere SteuerberaterInnen für Unternehmen und UnternehmerInnen erbringen, finden Sie hier.

    Erbfolge und Nachfolge

    Das Regeln ihres Nachlasses fällt fast allen Personen – unabhängig von ihrem Einkommen und Vermögen – schwer, auch weil hierbei viele steuerliche Aspekte zu berücksichtigen sind. Entsprechend häufig werden wir als Steuerberatung in diesem Prozess als Ratgeber und Unterstützer engagiert.

    Besonders oft ist ist dies bei Unternehmern der Fall, da bei ihnen das Thema Erbfolge meist mit der Frage der Unternehmensnachfolge verknüpft ist. Hierauf die passende Antwort zu finden, ist für viele Unternehmer eine herausfordernde Aufgabe  – vor allem, weil es hierbei meist auch die Interessen der unterschiedlichsten „Stakeholder“, mit denen sich der Unternehmer emotional verbunden fühlt, zu berücksichtigen gilt. 

    Wir begleiten und unterstützen Unternehmer (und ihre Familien) in dem Prozess, die Erb- und Nachfolge so zu gestalten, dass die Lösung ihren Wünschen entspricht. Dabei lautet unsere Ausgangsfrage stets „Was könnte unter den gegebenen Rahmenbedingungen die wirtschaftlich und steuerlich beste Lösung für das Lebenswerk des Unternehmers sein?“, denn: Nicht nur die Unternehmer-Persönlichkeiten, sondern auch ihre Unternehmen sind verschieden. Deshalb gibt es die Patent-Lösung nicht.

    Nähere Infos über Unterstützung, die Ihnen unsere SteuerberaterInnen beim Regeln Ihrer Erbfolge/Nachfolge offerieren, finden Sie hier.

    Digitale Buchhaltung und Steuererklärung

    Profitieren Sie von den Möglichkeiten der Digitalisierung. Mittels DATEV Unternehmen – Online sammeln wir Ihre digitalen Belege, Eingangs- und Ausgangsrechnungen sowie Bank- und Kassendaten. So schaffen wir einen digitalen Ablageort für Ihre Buchhaltungsdaten und können via DATEV-Cloud optimal und in Echtzeit zusammenarbeiten.

    Durch digitale Belege reduzieren wir Ihren Verwaltungsaufwand und Sie müssen Ihre Papierbelege nicht mehr vorsortiert außer Haus geben. Sie übermitteln uns diese vielmehr einfach per Mausklick. Gemeinsam steigern wir die Effizienz Ihrer Buchhaltung und bringen diese in eine papierlose Form.

    Nähere Infos über die Unterstützung, die Ihnen unsere Steuerkanzlei bei der Digitalisierung Ihrer Buchhaltung offeriert, finden Sie hier.

    Landwirtschaftliche Buchstelle

    Bei dem Begriff „Landwirtschaftliche Buchstelle“ handelt es sich um eine gesetzlich geschützte Bezeichnung, die nur an Personen verliehen wird, die für die Steuerberatung der Land- und Forstwirtschaft eine besondere Sachkunde nachgewiesen haben. Der Sachkundenachweis erfordert Spezialkenntnisse auf dem Gebiet der Besteuerung der Land- und Forstwirtschaft, im Agrarrecht, des Agrarkreditwesens und der landwirtschaftlichen Betriebswirtschaft. Um unsere Mandanten mit Einkünften aus Land- und Fortwirtschaft optimal zu betreuen, haben wir diesen Sachkundenachweis erbracht.

    Nähere Infos über den Mehrwert, den wir Ihnen als landwirtschaftliche Buchstelle bei der Buchführung und beim Steuerwesen bieten, finden Sie hier.