Landwirtschaftliche Buchstelle

Steuerberatung für Landwirte, Winzer & Forstwirte

Bei dem Begriff „Landwirtschaftliche Buchstelle“ handelt es sich um eine gesetzlich geschützte Bezeichnung, die nur an Personen verliehen wird, die für die Steuerberatung der Land- und Forstwirtschaft eine besondere Sachkunde nachgewiesen haben. Der Sachkundenachweis erfordert Spezialkenntnisse auf dem Gebiet der Besteuerung der Land- und Forstwirtschaft, im Agrarrecht, des Agrarkreditwesens und der landwirtschaftlichen Betriebswirtschaft.

Um unsere Mandanten mit Einkünften aus Land- und Fortwirtschaft optimal zu betreuen, haben wir diesen Sachkundenachweis erbracht. Entsprechend viele land- und forstwirtschaftliche Betriebe zählen zu unseren Mandanten – darunter auch viele Weingüter, da unser Hauptsitz sich an der Deutschen Weinstraße befindet.

Wünschen Sie nähere Infos über den Mehrwert, den wir Ihnen als „Landwirtschaftliche Buchstelle“ im Bereich der Steuerberatung bieten? Wenn ja, dann rufen Sie uns bitte an (Tel. 063 53/95 97 0) oder senden Sie uns eine Mail!